Schutzraum-Rückbau
GESETZLICHE VORGABEN
Nicht mehr verwendete Schutzanlagen können rückgebaut werden
Das BABS hebt nicht mehr benötigte Schutzanlagen wie Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und Sanitätshilfestellen auf. Diese können je nach Bedarf komplett rückgebaut werden oder dort, wo es Sinn macht, als öffentliche Schutzräume weiterverwendet werden.
Wer ordnet den Schutzraum-Rückbau an?
In der Regel entscheidet die Gemeinde in Absprache mit dem Kanton über die Weiterverwendung der aufgehobenen Objekte.
RÜCKBAU DURCH MENGEU
Was umfasst ein Rückbau-Projekt eines Schutzraums?
Der Umfang eines Rückbaus hängt davon ab, ob eine Schutzanlage als öffentlicher Schutzraum weiterverwendet wird.
In der Regel führen wir Gesamtrückbauprojekte mit Einbezug von örtlichen Subunternehmern
durch. Diese werden von uns beauftragt und fachtechnisch geführt. Der Vorteil der Durchführung des Gesamtprojektes «alles aus einer Hand durch die Mengeu AG»
ist für den Eigentümer eine schnelle und übersichtlichere Abwicklung des Rückbauprojektes.
Variante 1: Rückbau ohne weitere Verwendung als Schutzraum
Bei einem Rückbau demontieren und entsorgen wir die Schutzraumkomponenten im Auftrag der Gemeinde umwelt- und fachgerecht.
Variante 2: Teilrückbau zur weiteren Verwendung als öffentlicher Schutzraum
Bei Weiterverwendung der Anlage als öffentlicher Schutzraum bestimmt das Erneuerungsprojekt, welche Komponenten des Schutzraumes belassen und weiterverwendet werden können.
ABLAUF DES RÜCKBAUS
Wie läuft ein Schutzraum-Rückbau ab?
Ein Rückbauprojekt eines Schutzraumes verläuft in der Regel in folgenden sechs Schritten:
- Erstbegehung mit Eigentümer/Gemeinde/Kanton
- Ausarbeitung Vorprojekt
- Begehung Subunternehmer
- Projektausarbeitung
- Projektbegleitung
- Projektabschluss (Abnahmen und Abrechnungen)
Die Mengeu AG aus Elgg ist aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung im Rückbau von Schutzräumen der perfekte Partner für Ihr Rückbauprojekt.